Adoption
Natürlich ist der Wunsch zur Gründung einer Familie noch bei vielen Menschen elementar. Eine ungewollte Kinderlosigkeit ist daher für viele Paare eine schlimme Belastungsprobe ihrer Beziehung. Einzigster Weg aus dieser Situation scheint oft die Adoption eines Kindes, dessen Chance auf ein postives Aufwachsen somit ebenfalls enorm steigt.
Die elterliche Fürsorge und Liebe für ein eigenes Kind ist in den meisten Fällen grenzenlos. Bei der Adoption eines Kindes ist dieses gesetzlich einem leiblichen Kind gleichgestellt - Sorgerechtsbefugnis. Jungendämter sind die erste Anlaufstelle zur Erkundigung und Aufklärung eines Adoptionsverfahrens. Hier erhält man auch die benötigten Antragsformulare, deren Bearbeitung meist mehr oder weniger ein halbes Jahr beanspruchen. Sie müssen durch das Beifügen von Heirats- oder Scheidungsurkunden, Geburtsurkunden, Lebensläufe, polizeiliche Führungszeugnisse, ärztliche Atteste, Vermögensdarlegung, Einkommensnachweise, Nachweis der Staatsangehörigkeit, etc. beider Elternteile oder eines Alleinerziehenden ergänzt werden.
Innerhalb aller Bundesländer gehen weitaus mehr Anträge zur Adoption ein, als Verfahren durchgeführt werden können. Daher sind ausführliche Gespräche mit Sozialarbeitern des Jugendamtes von Nöten, um die wirklich befähigten Eltern ausfindig zu machen bzw. auch Alternativadoptionen von Teenagern oder ausländischen Kindern in Betracht zu ziehen. Ein Adoptionsverfahren ist eine sehr langandauernde Angelegenheit, die Geduld und Einsicht zum Wohle des Kindes erfordert. Auch die persönliche Kontaktaufnahme zu einem Adoptivkind gestaltet sich als zeitaufwendiger Persönlichkeitsprozess auf beiden Seiten. Daher ist eine Pflegeschaft von durchschnittlich einem Jahr als Vorläufer bis zur endgültigen Adoption angesetzt.
Ebenfalls ist der Aspekt zur Aufnahme eines Pflegekindes zu überdenken. Pflegekinder bleiben meist über einen gewissen Zeitraum - jedoch in vielen Fällen auch dauerhaft - bei den Gasteltern. Pflegekinder bedürfen eines neuen sozialen Umfeldes, da sich die leiblichen Eltern in einer Notsituation befinden (z.B. schwere Krankheit).
Eine weitere, sehr gängige Formalität, ist die Adoption von sogenannten Stiefkindern. Oftmals ist in einer Zweitbeziehung eines Elternteils der Stiefelternteil so stark zur Bezugsperson geworden, daß eine Adoption als sehr sinnvoll erscheint - bedarf natürlich der Einwilligung des leiblichen Elternteils. Ab dem 14. Lebensjahr können die Kinder selbst diese Entscheidung beeinflussen.
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