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Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht

Nach einem Todesfall muss geregelt sein, was mit dem Vermögen des Verstorbenen geschehen soll. In diesen Fällen findet das Erbrecht Anwendung. Die Aufgabe des Erbrechts ist es, die Weitergabe an die Kinder, Ehegatten und Verwandten zu regeln.

 

Die Wurzeln des deutschen Erbrechts gehen auf das römische und germanische Recht zurück.
Seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches 1900 gilt in Deutschland das einheitliche Erbrecht. Ebenso ist es in Artikel 14 des Grundgesetzes verankert.

 

Das Erbrecht ist also ein vom Grundgesetz gewährleistetes Grundrecht. Weiterhin ist das Erbrecht im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten und ist somit ein von der Rechtsordnung garantiertes subjektives Recht. Die Erbfolge wird durch das Gesetz nach dem Verwandheitsgrad bestimmt. Abweichend davon lässt das Erbrecht jedoch auch eine alternative Verteilung des Besitzes zu. Voraussetzung dafür ist das Aufsetzen eines Testaments. Die Testierfreiheit ist ebenfalls durch Artikel 14 verfassungsrechtlich garantiert. Wurde kein Testament aufgesetzt, werden die Erbanteile gesetzlich festgelegt. So bekommt der Ehegatte in der Regel ein Viertel des Vermögens. Der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt. Es ist dem Erblasser in der Regel nicht möglich, den eigenen Kindern ihren Erbanteil zu verwehren. Dieser sogenannte Pflichtteil wird den Nachkommen in Form eines Anspruchs gesetzlich garantiert.

 

Allerdings verbleibt nicht das ganze Vermögen innerhalb der Familie und dem Freundeskreis. Gewisse Anteile des Erbes werden prozentual an den Staat abgegeben.

 

Diese Erbschaftssteuer greift automatisch bei einem Todesfall. Sie existiert bereits seit 1906 und dem Bestehen des Deutschen Reichs. Für den Fall, dass kein Erbe auffindbar ist, fällt das Vermögen dem Staat zu. Jedoch kommen auch Steuerbefreiungen infrage. So wird beispielsweise der Grundbesitz oder der Hausrat einer Person der Steuerklasse eins, soweit dieser einen maximalen Wert von 41000 Euro erreicht, nicht versteuert. Neben dem Vermögen können auch unerfreuliche Dinge wie Schulden vererbt werden. In diesem Fall ist eine Nachlassinsolvenz möglich. Diese verhindert, dass der Erbe mit seinem ganzen Vermögen haftet. Die Fachanwälte von Groll Gross Steiner bieten Beratung im Erb- und Steuerrecht aus einer Hand und haben sich auf diese Aufgabenfelder spezialisiert.


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