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Hochzeitsformalitäten

Sich für den Bund der Ehe und eine Hochzeit zu entscheiden, bedeutet gleichzeitig auch immer einige gesetzlichen und privaten Formalitäten zu berücksichtigen. Das wichtigste Kriterium ist und bleibt zwar die Liebe zwischen Mann und Frau. Aber auch Aufgebotsbestellung, Ehevertrag, Familienstammbuch, Namensänderungen - Pässe, Versicherungspolicen, Steuerklasse, etc. wollen zum freudigen Anlaß entsprechende Berücksichtigung finden. Sicherlich sind diese Aufgaben für viele Paare nicht immer einfach zu bewältigen, sollten allerdings rechtzeitig und ohne unnützen Streß beantragt und durchgeführt werden.

Die sogenannte Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebot) kann frühestens sechs Monate vor dem ausgewählten Termin beim zuständigen Standesamt erfolgen. Hierbei wird dann auch das Familienbuch ausgewählt, die Formalitäten der Trauzeremonie besprochen, etc. Zur Anmeldung vorzulegen sind auf alle Fälle ein gültiger Personalausweis oder Reisepaß sowie jeweils eine persönliche Geburtsurkunde und je ein Auszug aus dem Stammbuch der Eltern. Nicht bundesdeutsche Staatsangehörige Ehepartner unterliegen gesonderten Regelungen. Bei diesem Anlaß wird auch die künftige Namensregelung besprochen und ein Antrag auf Änderung der Pässe und der Steuerklasse kann ebenfalls sofort eingereicht werden. Idealerweise ist ein eventuell noch zu berücksichtigender Umzug in eine gemeinsame Wohnung bis zu diesem Zeitpunkt abzuhandeln, da die Adresse für die Pässe relevant ist. 

Ein Ehevertrag kann rein rechtlich auch während der Ehe geschlossen werden. Es ist jedoch ratsam - aufgrund der Erfahrungsberichte unzähliger Scheidungsverfahren - diesen bereits im Vorfeld und unter optimalen Voraussetzungen durch einen Notar beurkunden zu lassen. Der Inhalt eines Ehevertrages regelt im Falle einer Scheidung in erster Linie die Finanzen (Unterhaltsanspruch, Versorgungsausgleich) und die Aufteilung von Gütern - Güterstand.

Der Abänderung der Versicherungspolicen in Form von Namen und Zusammenlegungen obliegt meist eine beachtliche Kostenersparnis. Es empfiehlt sich dabei auch äußerst rechtzeitig, mit dem persönlichen Kundenbetreuer einen Termin zu vereinbaren, um ausreichend die Detailfragen zu klären.


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Falk Claudia
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