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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist diejenige Bemessungsgrundlage, der alle natürlichen Personen innerhalb der Bundesrepublik obliegen und zu deren Zahlung sie verpflichtet sind, sobald sie Einkommen in irgendeiner Form beziehen. Die dafür zuständige Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommenssteuergesetz und sie stellt zugleich die höchste Einnahme des Staates dar. Die Einkommensteuer - auch Quellsteuer genannt - beinhaltet die Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Bauabzugssteuer sowie die Aufsichtsratsteuer. Sicherlich ist es auch diejenige Steuer, die alle Berufstätigen jeden Monat auf´s neue belastet und stets zu Streitgesprächen verführt. Die jährlich stattfindende Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ist ein zusätzliches Beiwerk, das bei einer Auszahlung gerne in Kauf genommen wird, hingegen bei einer Nachzahlung zu weiterem Mißmut veranlaßt.

Die sieben Einkunftsarten des Staates bemessen sich aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, aus Einkünften der Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus einem Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften. Kritik ruft die Einkommensteuer alljährlich dann hervor, wenn neue Paragraphen und Vorschriften die Erfüllung der Forderungen stets erheblich erschweren. Eine Vereinfachung (Steuerreform) ist deshalb schon seit vielen Jahren im Gespräch, nur leider happert es an deren Umsetzung.

Ein weiteres Kriterium der Einkommensteuerberechnung ist die Lohnsteuerklasse. Hierfür stehen je nach Familienstand, Kinderanzahl, Zweiteinkommen, etc. bis zu 6 unterschiedliche Steuerklassen zur Verfügung. Die Entscheidung für gewählte Freibeträge obliegt dem jeweiligen Arbeitnehmer in Eigenregie.

Steuerabzugsfähig sind gewisse Ausgaben, deren Geltendmachung sich günstig auf die zu entrichtende Einkommensteuer auswirkt. Dazu zählen Sonderausgaben, Altersvorsorge, Ausbildung, außergewöhnliche Belastungen, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungskosten, Behindertenpauschalen, Förderung von Wohneigentum, Pflegeausgaben und vieles mehr. Generell ist es möglich, bei Fragen direkt den zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt zu konsultieren oder einen Steuerberater aufzusuchen, dessen Leistungen meist sehr kostenintensiv zu Buche schlagen.


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Claudia Falk
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