Privatinsolvenz
Das Angebot des allgemeinen Marktes ist heute unwahrscheinlich vielfältig und äußerst verlockend. Die Medienwelt suggeriert uns zusätzlich noch täglich die fragwürdige Notwendigkeit von unterschiedlichsten Gebrauchsgütern und Dienstleistungen. Die Gesellschaft lebt uns einen Lebensstandard vor, der nicht von jedermann finanziell umgesetzt wird. All diese Umstände können dazu führen, daß man schnell in ein privates Insolvenzverfahren rutschen kann. Ein weiteres großes Problem stellt die vorherrschende Arbeitsmarktsituation dar, die jeden Menschen bundesweit mit vorübergehender Arbeitslosigkeit und somit finanziellen Engpässen treffen kann.
Ist der Weg über die normal üblichen Bankkredite bereits ausgeschöpft, heißt es umgehend auf die vorherrschende Situation zu reagieren. Wer sich also vor einem riesigen Schuldenberg sieht, der sollte schnellstens eine öffentliche Schuldnerberatung aufsuchen und nicht noch zudem fragwürdigen Kredithaien auf den Leim gehen. Auf diese Weise erhält er eine Bestandsanalyse der Schulden, eine lösungsorientierte Beratung und im äußersten Fall die Einleitung einer Privatinsolvenz. Es ist meist der einzigst sinnvolle Weg aus einer relativ auswegslosen Finanzlage.
Voraussetzung für die Verbraucherinsolvenz ist, daß keine Vermögensbestände (Zwangsvollstreckungen von Gegenständen eingenommen) mehr vorhanden sind, eine außergerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger nicht möglich war und im Anschluß daran ein einfaches, gerichtliches Verfahren beantragt wird.
Die private Insolvenz ermöglicht allen Gläubigern einen zumindest anteilsmäßigen Mindestrückzahlungsbetrag. Der Schuldner bezahlt die vom Gericht festgelegten Raten in der Höhe seiner finanziellen Möglichkeiten (Zumutbarkeit) und erhält auf Antrag nach Ablauf des Verfahrens eine Restschuldenbefreiung. So ist es möglich, nach einer absehbaren Zeit (derzeit sechs Jahre - Wohlverhaltensperiode) wieder ein normales Leben aufzubauen.
Allerdings erlöschen die Schulden nicht, sondern die Gläubiger haben nur kein Recht mehr auf die gerichtliche Durchsetzung ihrer Forderungen. Eine freiwillige Rückzahlung bei Erlangen von finanzieller Sicherheit sollte jedoch der Anstand einer jeden Person gebieten.
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