Schufa

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mit Stammsitz in Wiesbaden, kurz Schufa genannt, ist logistisch gesehen einmalig auf der Welt. Seit nunmehr 75 Jahren arbeitet sie als Auskunft gewährender Dienstleister sowohl für den Verbraucher als auch für ihre angeschlossenen Vertragspartner, mehrheitlich Finanzdienstleister. Dabei ist die äußerst gewissenhafte Einhaltung der Datensicherheit (Datenschutzgesetzt) stets oberste Priorität. Inzwischen werden registrierte Datensätze von über 64 Millionen Menschen tagtäglich verwaltet und zur Datenübermittlung bereit gehalten.
Kreditgewährende Institute oder Handelsunternehmen bekommen seitens der Schufa nur dann ausführliche Auskunft über ihren potentiellen Kreditnehmer bzw. Kunden, wenn dieser seine freiwillige Einverständnis ausdrücklich und in schriftlicher Form erklärt. Aus diesem Grunde liegen bei den Finanzdienstleistern bereits vorgefertigte Einwilligungsformulare bereit, die dieses Auskunftsrecht erteilen lassen. Die dann überspielten Daten der Schufa geben dem Kreditgeber eine positive aber manchmal auch in eher Ausnahmefällen negative Liquiditätsbescheinigung des künftigen Schuldners. Der Kreditgeber kann dann das jeweilige Risiko selbst einschätzen und zudem nach der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens beurteilen - Kreditgewährung oder -Ablehnung.
Wer als Endverbraucher gerne einmal seine Schufadaten kennenlernen möchte, hat dazu jederzeit Gelegenheit. Schließlich ist nahezu sein gesamtes Finanzleben innerhalb dieser Datenbank registriert. Gegen eine geringe Aufwandsgebühr können die Daten ebenfalls in schriftlicher Form angefordert werden. Eine bequeme Möglichkeit ist das Internet - per online-Formular unter www.meineschufa.de. Wobei dann auch zu beachten gilt, daß die Schufa in der Regel erst die Daten ab der Volljährigkeit speichert - Ausnahmen sind vorherige Arbeitsverhältnisse mit Kreditgewährung beispielsweise über ein Girokonto (Dispokredit) u.ä. Zusätzlich gewährleistet die gültige Rechtslage ebenso Löschungen von inhaltlichen Datensätzen - Dreijahresklausel - was auch per Selbstauskunft überprüft werden kann (wichtig bei Negativeintragungen).
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