Scheidungsansicht
Eine Scheidung ist für beide Seiten immer mit extrem emotionalen und nicht selten finanziellen Verlusten verbunden. Die Gesetze zur Ehescheidung sind allgemein umfassend, Spielraum gebend für den verhandelnden Richter und sollten relativ waagschalig beiden sich trennenden Partnern gerecht werden. Doch wieviele Scheidungen mit erzieltem Zufriedenheitspotential gibt es eigentlich in unserem Land?
Die Entscheidung zur endgültigen Trennung machen sich normale Menschen nicht gerade einfach. Ist aber der Weg zum Scheidungsrichter unumgänglich, so gilt es bereits im Vorfeld akribisch genau, die Verhältnisse in jeder Hinsicht gütlich zu klären. Liegt ein notarieller Ehevertrag vor, ist die finanzielle Trennung von Hab und Gut meist ziemlich eindeutig niedergeschrieben und verpflichtete Anwälte verhandeln unbürokratisch diese gegenseitige Verpflichtungserklärung im Vorfeld. Ohne Ehevertrag entstehen genau an diesem Punkt die ersten Streitszenen und Kompromisslösungen sind die einzig vernünftigen Zielsetzungen. Sollte allerdings keine Einigung erreichbar sein, ist der Richterspruch bindend und oft schmerzhafter hinzunehmen.
Schwierigster Verhandlungspart sind Unterhalts- und Sorgerechtsfragen, sowie Besuchsrechte der eigenen Kinder. Festgeschriebene Grundsätze erleichtern die Entscheidung des Richters, doch das Wohle aller Beteiligten kann hier bei Uneinsichtigkeit schnell auf der Strecke bleiben. Mütter sollten einsehen, daß Kinder ein Recht auf ihren Vater haben - in Umkehrfunktion ebenfalls. Nur bei Vorbestrafungen oder nachweisbare Verfehlungen sollte dieses Recht grundsätzlich zum Schutze der Kinder entzogen werden.
Aber kaum ist das gemeinsame Sorgerecht mit geregelter Besuchsvereinbarung erstritten, müßte eigentlich auch die Wahrnehmungspflicht damit verbunden werden. Die Regel besagt leider, daß die Hauptlast meist beim Alleinerziehenden verbleibt und der andere Elternteil seiner Elternpflicht im Laufe der Zeit immer spärlicher nachkommt. Ausnahmen bestätigen hier natürlich diese Regel. Würde es jedoch für unentschuldbare Versäumnisse ebenfalls einen Bußgeldkatalog analog den Autoverwarnungen geben, würden viele fadenscheinigen Begründungen schnell ad acta verschwinden. Diskussionen über Unterhaltsverpflichtungen sind natürlich immer ein Thema, solange hier noch nicht die wirkliche Lösungsvariation des Gesetzgebers vorliegt.
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