Unterhalt - die Reform
Die Bundesregierung plant zum 01.04.2007 die vorgelegte Reform des Unterhaltsrechtes wirksam werden zu lassen. Überall informieren sich deshalb zur Zeit Rechtsanwälte sowie unterhaltspflichtige Menschen über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen. Grundsätzlich soll eine Verbesserung aller Beteiligter erzielt werden, doch dieses Ansinnen ist leider im Moment noch etwas gefährdet. Stimmen werden laut, daß letztendlich der Fiskus den größten Profit erzielt. Und das kann sicherlich nicht der richtige Weg sein. Deshalb sind notwendige Nachbesserungen zur Zeit höchste Priorität.
Grundsätzlich soll der Kindesunterhalt in jedem Fall Vorrang haben, was sicherlich nachvollziehbar ist. So ist auch den Kindern aus einer neuen Zweitfamilie eines Unterhaltspflichtigen eine Existensgrundlage gewährleistet. Ehegatten stehen also erst an zweiter Stelle der Unterhaltsleistungen und müssen sich nunmehr auch verstärkt um die Widereingliederung ins Berufsleben und somit selbständige Versorgung kümmern. Dies sieht in der Praxis künftig so aus, daß dem betreuenden Elternteil bereits ab dem 8. Lebensjahr des Kindes eine Teilzeitbeschäftigung absolut zumutbar ist und er das Bemühen darum auch nachweisen muß. Eine Lebensunterhaltsgarantie wie bis her ist nicht mehr vorgesehen, was absolut als Vorteil der Reform gewertet werden muß.
Ebenfalls soll das neue Gesetz transparenter werden. Dem zu Folge wird auch eine neue Rangfolge eingeführt. Rang 1 beanspruchen ausschließlich die Kinder (minderjährig wie priveligiert volljährig, z.B. während eines Studiums), Rang 2 die kinderbetreuenden Elternteile oder langjährigen Ehegatten sowie Rang 3 bei Kurzzeitehen der geschiedene Partner, der letztendlich zusätzlich kein Kind betreut. Eine Besserstellung nichtverheirateter Elternteile, die die Betreuung eines gemeinsamen Kindes verantwortlich übernehmen, findet ebenfalls endlich stärkere Berücksichtigung.
Generell gilt festzuhalten, daß die Grundideen der Reform sehr zu begrüßen sind. Jedoch die Detailfragen dem entsprechend abgesichert werden müssen, daß Sozialschwache keinesfalls durch irgendwelche Raster fallen beziehungsweise Alleinerziehende finanzielle Verschlechterungen erfahren müssen.
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