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Plötzlich geerbt - Das Recht auf seiner Seite

Das Erbrecht ist ein Grundrecht eines jeden Menschen, vor Eintritt seines Todes, Verfügungen über das Eigentum oder andere Rechte zu regeln. Damit verbunden sind Rechtsnormen, die sich mit Übergang eines Vermögens auf andere Personen, in dem Fall Erben befassen. Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Welche Person was erbt, regelt zum einen das Testament des Erblassers und zum anderen das Gesetz. Mit diesem Thema befasst sich insbesondere ein Anwalt, welcher bei Fragen den betreffenden Personen zur Hilfe steht.



Die Erfolge

Hat der Erblasser kein Testament eingerichtet, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. In Deutschland fallen dort natürliche Personen hinein, bei juristischen Personen gibt es nur Erben wenn diese gefunden werden, ansonsten erbt folglich der Staat. Im Gegensatz zu einer natürlichen Personen kann der Staat das Erbe nicht ausschlagen welches bedeutet, dass das Erbe definitiv angetreten werden muss. Ehegatten erben in erster Ordnung, für die eingetragene Lebenspartnerschaft gilt dasselbe analog.



Rechte und Pflichten des Erben

Für die Kosten der Bestattung ist der Erbe verantwortlich, wird das Erbe ausgeschlagen, dann muss der nächste Angehörige für die Kosten aufkommen. Für die Erben besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht zur Grabpflege, es sei denn der Erblasser nimmt dies in das Testament mit auf. Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass des Verstorbenen. Mit Hilfe eines Anwalts kann man entscheiden, ob das Testament angenommen wird oder nicht. Der Testamentsvollstrecker bekommt eine entsprechende Vergütung für seine Tätigkeiten. Der Erbe erhält nach dem Tod des Angehörigen einen Erbschein über die Erfolge. Der Erbe ist nun berechtigt, über den Nachlass zu verfügen. Den Erbschein erhält man auf Antrag beim Amtsgericht, im dem Fall ist das Amtsgericht auch das Nachlassgericht. Mehr Informationen finden Sie auf https://www.erbrecht-stiftungsrecht.de/erbrecht.


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