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Handelsregisterauszug online einsehen

Für Menschen welche Geschäfte mit einer anderen Person oder einer anderen Firma abschließen wollen, kann es sehr sinnvoll sein sich im Voraus über diese zu informieren. Dies bietet die Möglichkeit den Geschäftspartner gezielt unter die Lupe zunehmen und etwaige Schwierigkeiten zu vermeiden.



Was ist das Handelsregister

Das Handelsregister stellt ein der Öffentlichkeit zugängliches Verzeichnis dar, in welchem Kaufleute innerhalb der gewünschten Region eingesehen werden können. In erster Linie dient es dem Zweck des Schutzes, des Beweises und der Kontrolle von Kaufleuten. Das Handelsregister enthält Informationen über:

  • Die Firma
  • Die Rechtsform der Firma
  • Den Sitz der Firma
  • Gegenstand der Unternehmung
  • Die verschiedenen Niederlassungen und Zweigniederlassungen
  • Grund- und Stammkapital der Firma
  • Personen, welche vertretungsberichtigt sind


In Deutschland werden Handelsregister durch die jeweils regional zuständigen Amtsgerichte geführt. Im Ausland werden Handelsregister von speziellen Ämtern geführt, wie zum Beispiel in der Schweiz vom sogenannten Handelsregisteramt. Im Rahmen der Europäisierung durch die EU wird versucht, eine gemeinschaftliche Schnittstelle für die nationalen Handelsregister der EU-Mitgliedsstaaten zu finden. Dieses Projekt trägt den Namen European Business Registers.



Welche Möglichkeiten bestehen das Handelsregister online abzufragen?

Während es früher ein teures Vergnügen war Handelsregisterauszüge einzusehen, so hat sich dies mit dem Fortschreiten der technischen Entwicklung und dem Internet nachhaltig verbessert. Seit dem Jahre 2007 besteht die Möglichkeit den Handelsregisterauszug online einzusehen. Das teilweise einsehen der Daten ist häufig vollkommen kostenlos möglich. Wer jedoch einen vollständigen Auszug einsehen möchte, muss häufig damit rechnen mit geringen Gebühren belastet zu werden. Mithilfe einer Suchmaschine ist es hierbei notwendig, die jeweilig zuständige regionale Behörde ausfindig zu machen. In vielen Fällen ist vorher jedoch eine Anmeldung erforderlich. Nach der Justizverwaltungskostenordnung kostet es 4,50€ pro Registerauszug diesen Online abzurufen. Dafür entbindet sie das Onlineverfahren von einem langwierigen Gang auf das jeweilige Amt, welches ebenfalls ähnliche Gebühren für die Serviceleistungen verlangt.


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