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Gebäudepass - Energiepass

Umweltschutz und der Einsatz erneuerbarer Energien sind die Schlagworte der letzten Jahre. Gerade im gesamten Bausektor (z.B. Sanierungsbereich) mußte an dieser Stelle ebenfalls gewaltig nachgebessert werden. Deshalb hat sich die Europäische Union (EU-Gebäuderichtlinien) bereits 2002 und somit auch ihre Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, einen sogenannten Gebäudepasse, bzw. Energiepass einzuführen. Bereits Anfang 2004 wurde dieser Beschluß innerhalb eines EU-Amtsblattes veröffentlicht und sollte innerhalb drei Jahren umgesetzt sein. Die Verordnung wird in Deutschland allerdings erst 2008 in Kraft treten.

Grundsätzlich muß ein Gebäudepass vorgewiesen werden, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Alle Eigenheimbesitzer mit Eigennutzen der Immobilie sind von dieser Regelung ausgenommen. Unterschieden wird dabei nach bedarfsorientierten Energiepässen - für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und vor 1978 errichtet sowie nach verbrauchsorientierten Energiepässen - für Gebäude ab 4 Wohneinheiten und nach 1978 errichtet. Inhalt sind dabei sämtlich wichtigen Verbrauchswerte: Öl-/Gasverbrauch, Energieleistungen, Wärmedämmung, Gebäudeenergiewerte, Sanierungsmaßnahmen (z.B. Wärmepumpe, Solaranlage, usw.) etc. Dieser besitzt z.Zt. 10 Jahre ab Erstelldatum seine Gültigkeit.

Öffentliche Gebäude (z.B. Schulen, Rathaus, Ämter, etc.) ab einer Größenordnung von 1000 qm haben sogar die Verpflichtung, den Energiepass nicht nur ausstellen zu lassen, sondern diesen auch öffentlich auszuhängen. Hierbei werden zusätzliche Untersuchungen an Beleuchtungskörpern, Klimaanlagen, an der Heiztechnik, der Bauphysik, etc. durchgeführt.

Aufgrund eines Energiepasses hat der zukünftige Immobiliennutzer u.a. die Möglichkeit, sich über die sogenannten Nebenkosten - vor allem für Heizung und Warmwasser - genauestens zu informieren. Des weiteren sind sicherlich notwendige Sanierungsmaßnahmen für mehr Energieeffizienz künftig damit verbunden, was eine weitere Entlastung für unsere Umwelt bedeuten kann und muß. Neubauten haben bereits die Verpflichtung zu einem Energiebedarfsausweis seit 2002 - siehe Energiesparverordnung.


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Claudia Falk
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