Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb
Wenn es um den Arbeitsschutz geht, dann ist es ratsam, dass man sich haargenau an die Vorschriften hält. Dies ist besonders wichtig im Handwerksbetrieb, wo auch Arbeitshandschuhe zum Schutz der Hände der Arbeiter in Frage kommen müssen. Entsprechende Angebote finden können die Unternehmen auf der Webseite www. arbeitshandschuh24.de. Dabei müssen die Unternehmer sehr gut auswählen, wobei es sich hier um eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen und ergänzender Regelwerke handelt, wobei hier natürlich die Verantwortung des Unternehmers im Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz eine sehr wichtige Rolle spielt.
Der Sicherheitsbeauftragte
Der Unternehmer selbst legt das Besorgen der Arbeitshandschuhe am liebsten in die Hände der Sicherheitsbeauftragten, wobei die Bestellung von diesem eben formlos erfolgt. In vielen Unternehmen, insbesondere bei den größeren, gibt es allerdings eine Ernennung, wobei der Sicherheitsbeauftragte die Vielzahl der Aufgaben natürlich zu erfüllen hat - in den kleinen Unternehmen allerdings meist neben der eigentlichen Tätigkeit selbst. Dabei kann die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten durchaus auch als Auszeichnung angesehen werden. Denn schließlich betraut ein Unternehmen nicht jeden Mitarbeiter mit diesen Aufgaben, sondern nur diejenigen, die auch wirklich dafür geeignet sind.
Vielfältige Aufgaben im Unternehmen
Der Arbeitsschutz im Handwerkerbetrieb ist dabei etwas, was dem Sicherheitsbeauftragten jeden Tag am Herzen liegen sollte. Es gilt hier aber nicht nur Arbeitshandschuhe zu bestellen, sondern auch dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz von jedem Mitarbeiter sicher ist. Einen Sicherheitsbeauftragten bestellen muss ein Unternehmen, wenn es mehr als 20 Mitarbeiter hat. Ansonsten kann die Aufgabe auch durch den Unternehmer selbst wahrgenommen werden, wobei bei dieser Anzahl von Mitarbeitern auch jede Menge Arbeit in diesem Bereich anfällt. Außer Arbeitshandschuhen gibt es natürlich noch sehr viel mehr Dinge, die beachtet werden müssen durch die Unfallverhütungsvorschriften, die für jeden Arbeitsplatz eingehalten werden müssen. Wichtig ist dabei, dass der Sicherheitsbeauftragte gegenüber dem Unternehmer kein "Ja-Sager" ist, was auf die Sicherheit im Unternehmen geht.
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