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Führerscheinentzug

Die Besitzer eines Führerscheines haben eine sehr große Verantwortung gegenüber allen Verkehrsteilnehmern übertragen bekommen. Wer diese Verantwortung in jedweder Art mißbraucht, muß mit dem Führerscheinentzug sowie einem entsprechenden Strafmaß (Bußgeld) rechnen. Diese Maßnahmen sind leider notwendig, damit die unüberlegten Verkehrsraudis und der Drogenmißbrauch am Steuer nicht überhand nehmen können und ein geregelter und somit relativ sicherer Verkehr auf den bundesweiten Straßen stattfinden kann.

Der Führerscheinentzug nach dem gültigen Straßenverkehrsgesetz tritt beispielsweise bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen - zulässige Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h innerorts, 40 km/h außerorts überschritten oder zweimal jährlich über 25 km/h registriert - in Kraft. Ebenfalls geahndet werden auch Unterschreitungen des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes, ein Rotlichtverstoß, das gefährliche Überholen, gefährdende Spurwechsel, Unfallverursacher sowie ständiger Handymißbrauch, etc.

Ein Fahrverbot nach dem Strafgesetzbuch wird durch einen Richter während einer Verhandlung verhängt und kann ab einem Monat bis auf Lebzeiten andauern. Das Verbot gilt ab Rechtskraft des Urteils und schließt unter anderem - im Gegensatz zum normalen Führerscheinentzug - auch das Fahren von Motorrädern und Mofas mit ein.

Zu einem Führerscheinentzug bei Drogenmißbrauch führt nicht nur der Genuß von Alkohol (0,8%o Grenze) sondern auch die Einnahme von Drogen (moderne Drogen, Haschisch, LSD, etc.) oder deren Transport (fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges). Beim Nachweis einer Regelmäßigkeit tritt das Strafgesetzbuch in Kraft.

Muß die Fahrerlaubnisbehörde bei wiederholten Verstößen eines Kraftfahrers über dessen persönliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges entscheiden, ordnet sie meist eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) an. Hierbei werden die notwendigen körperlichen (medizinischen) und geistigen (psychologischen) Anforderungen ausgiebig durch Fachärzte und Psychologen sowie Laboruntersuchungen getestet: allgemeiner Gesundheitszustand, Bewegungsapparat, Reaktionsfähigkeit, Lebenslauf, Konsumgewohnheiten, Nervensystem, etc. 


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Claudia Falk
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