Europäischer Führerschein
Nachdem es innerhalb der Europäischen Union (EU) über 110 anerkannte, unterschiedliche Führerscheine gibt, hat man sich darauf geeinigt, ab dem Jahre 2012 einen einheitlichen Europäischen Führerschein nach geltendem EU-Recht einzuführen. Die alten Führerscheine haben dann noch eine Gültigkeit von 26 Jahren und müssen danach alle in die neue Form umgeschrieben beziehungsweise umgetauscht sein. Der neue, fälschungssichere EU-Führerschein wird mit einer Gültigkeitsregelung (10- oder 15jährige Geltungsdauer) belegt sein.
Ein extrem großes Problem der vergangenen Jahre war europaweit der sogenannte Führerscheintourismus von verkehrsauffälligen Kraftfahrern. Viele Bundesbürger umgingen den rechtmäßigen Führerscheinentzug damit, daß sie in einem europäischen Nachbarstaat einen anerkannten europäischen Führerschein, zu meist sehr günstigen finanziellen Konditionen, absolvierten und diesen im Lande ohne großartig nennenswerte Komplikationen wieder umschreiben konnten. Diese zwar aktuell urteilskräftige Regelung kann und darf so nicht weiterhin gelten, dem sind sich die Mitgliedsstaaten inzwischen weitestgehend einig geworden - wobei ein entscheidendes Kriterium dabei auch war, daß die generelle Überprüfung der uneingeschränkten Fahrtüchtigkeit (ohne vorherige Vergehen) kaum möglich war. Immerhin rechnet die Fahrerlaubnisbehörde und aktive Fahrlehrer mit einer Dunkelziffer von über 100.000 Personen, die den bundesdeutschen Straßenverkehr somit massiv gefährden.
Fahrzeug- und Führerscheinklassen
Die gültigen Fahrzeugklassen nebst Führerscheinklassen haben bereits seit 1999 auch Deutschland weit Anerkennung gefunden. So ist die Klasse A in beschränkt (Krafträder bis max. 25kW) und unbeschränkt (ab einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h) sowie A 1 (Leichtkrafträder, ab 16 Jahren bereits möglich) eingeteilt. Die Klasse B gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht sowie 8 Sitzen plus Fahrersitz, die Zusatzkategorie BE für das Mitführen eines Anhängers über 750 t. C ist der allgemein übliche LKw-Führerschein - mit Unterkategorie C1, D ist der Busführerschein, ebenfalls mit Unterkategorie D1. Die Klasse E faßt unterschiedliche Anhängerbestimmungen zusammen.
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