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Versicherung Rundumschutz

Die individuelle Risikoabsicherung beziehungsweise die Kapitalanlage für den Privatbereich ist durch den Abschluß von einzelnen Versicherungspolicen pro Haftungs- oder Ertragsgrund, die in ihrer Gesamtheit durch eine Gemeinschaft von Versicherten getragen werden, der finanzielle Ausgleich für Schädigungen oder Vermögensbildung.

Ein Schadensfall wird finanziell durch die Umlage auf die kollektive Gemeinschaft ausgeglichen. Hierbei tritt die Stochastikberechnung (Wahrscheinlichkeit) in Kraft, denn es ist natürlich extrem unwahrscheinlich, daß gleichzeitig jeder Versicherungsnehmer eine Schädigung erfährt. Auf den Durchschnitt dieser Grundlagenabwägung (Vorjahreswerte) errechnen sich die einzelnen Beitragssätze für den Risikoausgleich.

Versicherungsgründe sind vielseitig und variantenreich, die notwendige Absicherung ist daher nach Bedarf und Nutzen im direkten Gespräch mit dem ausgebildeten Berater abzuwägen. Wichtiger Aspekt zur Entscheidungsfindung ist die vereinbarte finanzielle Abrechnungsgrundlage (Staffelung) der Zahlungsverbindlichkeiten.

Empfehlenswerter, notwendiger Versicherungsschutz, wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder,  gliedert sich in die Hauptkategorien Kapitalversicherungen, Personenschutz, Mobilitätssicherung und Wohnschutz. Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat-, Wohngebäude- (bei Eigentumsbesitz) und Kfz-Versicherung (nur für Autobesitzer) sind bei Ottonormalverbraucher nicht mehr wegzudenken. Lebens-, Rentenvorsorge-, Rechtschutz- sowie eine Krankenzusatzversicherungen (z.B. Zahnersatz, Brille) sind sinnvolle Ergänzungen.

Spezielle Versicherungen für Reisegepäck, Antiquitäten, Wertgegenstände, usw. sind nur im Einzelfall sinnvoll. Diese Arten der Versicherungen werden somit nur im ausführlichen Beratungsgespräch näher beleuchtet und in Erwägung gezogen.

Versicherungsnehmer in familiären oder eheähnlichen Verhältnissen in einem gemeinsamen Wohnbereich lebend, werden in verschiedenen Bereichen nur mit einer Police belastet. Hierzu zählen u.a. Rechtschutz- oder Hausratversicherung, etc. Personenschutz ist immer als Einzelpolice abzuschließen - auch für Kinder (z.B. Unfallversicherung).

Die Versicherungsagenturen arbeiten durchwegs bei größeren Schädigungen (z.B. Elementarschädigung) mit spezialisierten Sachverständigen zur notwendigen Schadensbegrenzung für die Gemeinschaft zusammen. Somit kann der Versicherungsbetrug weitgehendst ausgeschlossen werden.


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Falk Claudia
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