Hohes Haftungsrisiko bei einem Organisationsverschulden des Planers
In der Regel verjähren MängelansprĂĽche im Architektenrecht nach 5 Jahren. Ist ein bauleitender Architekt, der eine Baustelle ĂĽberwacht und dabei Baumängel ĂĽbersieht, auch länger als 5 Jahre fĂĽr…