Joachim Nikolaus Steinhöfel: Rechtsanwalt, Bestsellerautor und Verteidiger der Meinungsfreiheit

Joachim Nikolaus Steinhöfel, geboren am 26. Juli 1962 in Hamburg, gehört zu den bekanntesten deutschen Rechtsanwälten für Medien-, Presserecht und Wettbewerbsrecht. Seit 1989 führt er eine eigene Kanzlei, brachte mehr als zweihundert Verfahren vor den Bundesgerichtshof und erstritt markante Urteile gegen Konzerne wie Facebook und YouTube. In den letzten Jahren wurde er zudem als Bestsellerautor sichtbar, dessen politische Sachbücher 2024 und 2026 auf Platz eins der SPIEGEL-Bestsellerlisten landeten. Sein Spezialgebiet ist die Verteidigung der Meinungsfreiheit — gegen private Plattformbetreiber wie gegen staatliche Regulierungsbestrebungen.

Biografie und frühe Karriere

Steinhöfel wuchs als Sohn eines VW-Managers und der späteren SPD-Politikerin Elke Steinhöfel in Bremen auf. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Schon früh war er sportlich aktiv: In den frühen achtziger Jahren segelte er in der Laser-Klasse bei Welt- und Europameisterschaften. Auch der Fußball kam kurz ins Spiel — Anfang der neunziger Jahre arbeitete er als Manager des Oberligisten TuS Hoisdorf.

Parallel zum Studium begann Steinhöfel seine Medienkarriere. Er moderierte beim ersten landesweit ausstrahlenden privaten Radiosender Schleswig-Holstein, später Sendungen für RTL und RTL II. Ende der neunziger Jahre wurde er einem breiteren Publikum als Werbefigur für Media-Saturn bekannt, wo er den Slogan „Gut, dass wir verglichen haben“ prägte. Für diese Kampagne gewann er 1999 den Silbernen Effie, einen der wichtigsten deutschen Marketingpreise. Diese Phase prägte sein öffentliches Image als streitbarer Verbraucheranwalt.

Bereits 1989 hatte Steinhöfel neben seinen Medienaktivitäten seine eigene Anwaltskanzlei in Hamburg gegründet. Der Schwerpunkt lag von Beginn an auf Wettbewerbsrecht, Medienrecht und Presserecht. Während andere Juristen mit akademischen Publikationen Karriere machen, baute Steinhöfel seinen Ruf vor allem im Gerichtssaal auf.

Geburtsdatum: 26. Juli 1962, Hamburg

Kanzleigründung: 1989 in Hamburg

Bekannteste frühe Rolle: Werbefigur für Media-Saturn, Effie-Silber 1999

Kanzlei und BGH-Erfolge

Die Kanzlei Rechtsanwälte Steinhöfel hat sich auf Wettbewerbsrecht, Medien- und Presserecht sowie öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht spezialisiert. Steinhöfel selbst wirbt damit, über dreihundert Verfahren geführt zu haben; andere Quellen wie das Handelsblatt schrieben bereits 2004, er hätte „fast 200 Fälle zum BGH hochprozessiert, rund 70 Prozent davon gewonnen“. Unabhängig davon, ob man die genauen Zahlen als Eigenwerbung oder journalistisch ermittelt betrachtet, ist die Masse der BGH-Entscheidungen bemerkenswert.

Sein Mandantenkreis reicht laut eigener Darstellung vom Mittelstand bis zu internationalen Persönlichkeiten der Forbes-Liste. In der Öffentlichkeit trat Steinhöfel zuletzt als Anwalt von Elon Musk im Streit gegen das ZDF auf. Die Kanzlei zeichnet sich durch ein offensives, taktisches Vorgehen aus, das parteiliche Beobachter als „Pitbull in Robe“ beschreiben.

Bücher und Bestseller

Steinhöfel ist nicht nur Anwalt, sondern auch ein erfolgreicher Sachbuchautor. Sein 2024 erschienenes Buch Die digitale Bevormundung thematisiert die Macht von Facebook, Google und X und deren Lösch- und Sperrpraxis. Laut Verlagsangaben erreichte es Platz eins der SPIEGEL- und BILD-Bestsellerlisten; im SPIEGEL-Jahresbestseller 2024 landete es auf Platz 20. Das Buch wurde als Kampfansage gegen willkürliche Plattformmoderation gelesen.

Zwei Jahre später, im Mai 2026, erschien Der Staat gegen Steinhöfel. Darin dokumentiert er eine Reihe von Prozessen gegen die Bundesregierung, Ministerien und Behörden. Laut Lehmanns-Wochenlisten stieg das Buch in der 23. Kalenderwoche 2026 auf Platz eins der SPIEGEL-Bestsellerliste im Segment Sachbuch/Taschenbuch. Der Verlag bewirbt Steinhöfel seither als „SPIEGEL-Nummer-1-Bestsellerautor“.

Titel Erscheinung Verlag Bestsellerposition
Die digitale Bevormundung 17. Mai 2024 FinanzBuch Verlag Platz 1, SPIEGEL/BILD-Sachbuch
Der Staat gegen Steinhöfel 19. Mai 2026 Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag Platz 1, SPIEGEL KW 23/2026

Meinungsfreiheit im Netz

Seit etwa 2016 dokumentierte Steinhöfel Fälle von Facebook-Löschungen auf einer eigenen Seite, die er „Wall of Shame“ nannte. Mit seinem Spendenfonds „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützt er Betroffene, die sich gegen Löschungen und Sperren wehren wollen, aber die Anwaltskosten nicht selbst tragen können. Ziel ist es, Präzedenzfälle zu schaffen und eine Rechtsprechung herauszubilden, die den Grundrechtsschutz gegen die Privatmacht der Plattformen stärkt.

Den medialen Durchbruch dieser Arbeit brachte der März 2018. Das Landgericht Berlin verbot in einem Verfahren, das Steinhöfel für einen Facebook-Nutzer führte, erstmals die Löschung eines Kommentars und die Sperrung des Nutzers. Facebook hatte den Beitrag, in dem unter anderem von „linken Systemmedien“ die Rede war, mit den eigenen Gemeinschaftsstandards gelöscht. Das Gericht untersagte die Löschung unter Androhung von Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro.

Weitere wichtige Verfahren folgten. Das Oberlandesgericht München stellte in einem Beschluss klar, dass Facebook gestützt auf ein „virtuelles Hausrecht“ keine Beiträge löschen dürfe, die innerhalb der Grenzen zulässiger Meinungsfreiheit blieben. Auch die Löschung einer Bundestagspetition, die ein Facebook-Nutzer zitiert hatte, führte Steinhöfel vor Gericht. In mehreren Fällen klagte er zudem gegen YouTube, weil der Plattformbetreiber gelöschte Videos nicht wiederhergestellt hatte, und erwirkte Ordnungsgelder von bis zu 100.000 Euro.

Meilensteine im Netzrecht

  • 2016: Gründung der Dokumentationsseite „Wall of Shame“
  • 2016/2017: Spendenfonds „Meinungsfreiheit im Netz“
  • März 2018: Erstes deutsches Löschverbot gegen Facebook (LG Berlin, Az. 31 O 21/18)
  • 2018: Bestätigung durch das OLG München, „virtuelles Hausrecht“ genügt nicht
  • 2019: Freischaltung des Jerusalem-Post-Reporters bei Twitter
  • 2024: Bundesverfassungsgericht gibt Julian Reichelt Recht

Verfahren gegen den Staat

Steinhöfels Arbeit konzentriert sich nicht mehr nur auf private Plattformen. In den vergangenen Jahren richtete er sich verstärkt gegen staatliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit. 2019 zwang er den SPD-Staatsminister Niels Annen im Auswärtigen Amt dazu, den Twitter-Account des Jerusalem-Post-Reporters Benjamin Weinthal wieder freizuschalten. Weinthal war blockiert worden, nachdem er kritisch über Annen berichtet hatte.

Der prominenteste Erfolg gelang ihm 2024. Julian Reichelt hatte auf X behauptet, Deutschland zahle 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe „an die Taliban“. Die Bundesregierung erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Post. Steinhöfel legte Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht gab Reichelt recht: Die Äußerung sei zulässige Meinungsäußerung, der Staat müsse auch scharfe und polemische Kritik aushalten. Juristische Personen des öffentlichen Rechts besäßen keinen grundrechtlich fundierten Ehrenschutz gegen die öffentliche Meinungsäußerung.

Steinhöfel beziffert die Bilanz des Jahres 2024 mit 16 von 16 gewonnenen Verfahren gegen die Bundesregierung. In seinem 2026 erschienenen Buch Der Staat gegen Steinhöfel arbeitet er diese und weitere Fälle auf. Er kritisiert darin das, was er den „staatlich-industriellen Zensurkomplex“ nennt: staatlich finanzierte NGOs, Meldestellen und Behörden, die unter dem Deckmantel des „Demokratieschutzes“ unliebsame Meinungen unter Druck setzen.

Wichtigster Gerichtserfolg 2024: BVerfG 1 BvR 2290/23, Reichelt/Taliban-Tweet — Meinungsfreiheit gegen Bundesregierung

Behauptete Bilanz 2024: 16 von 16 gewonnenen Verfahren gegen die Bundesregierung

Wettbewerbsrecht und Plattformmacht

Bevor Steinhöfel als Netzaktivist wahrgenommen wurde, war er als Wettbewerbsrechtler bekannt. Seine frühen BGH-Verfahren trugen dazu bei, den deutschen Telekommunikationsmarkt und das Lauterkeitsrecht zu liberalisieren. Beispiele sind das Urteil zur Telefonbuch-CD (BGH I ZR 5/97), das Urteil zum „Handy für 0,00 DM“ (BGH I ZR 187/97) sowie das Urteil zur sogenannten Preselection (BGH I ZR 119/06), in dem die Deutsche Telekom verurteilt wurde, Kundenaufträge nicht zugunsten eigener Angebote zu manipulieren.

Diese Fälle zeigen eine durchgehende Linie in Steinhöfels Karriere: Wenn ein großer Marktteilnehmer — ob Telekom, Facebook oder der Staat — seine Macht missbraucht, um kleinere Akteure oder Kritiker auszuschalten, greift Steinhöfel ein. Seine Argumentation bleibt dabei zivilrechtlich: Vertrag, Wettbewerbsrecht, Schadensersatz und Unterlassung.

EU-Regulierung und politische Werbung

Seit Oktober 2025 gilt in der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung. Sie verlangt, dass politische Anzeigen klar als solche gekennzeichnet werden, der Sponsor und die Finanzierung offengelegt werden und bestimmte Targeting-Verfahren, die besondere personenbezogene Daten nutzen, verboten werden. Im letzten Quartal vor einer Wahl dürfen politische Anzeigen nicht mehr von Sponsoren aus Drittstaaten ohne EU-Wohnsitz oder Wahlrecht finanziert werden.

Steinhöfel kritisiert diese Regelung scharf. Aus seiner Sicht macht sie politische Werbung für Oppositionsparteien und kritische Medien so aufwendig und teuer, dass sie effektiv aus der öffentlichen Debatte verdrängt werden. Besonders kritisch sieht er das deutsche Umsetzungsgesetz, das sogenannte Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG). Es sieht Durchsuchungen bei Anbietern politischer Werbedienstleistungen vor, in Notfällen ohne vorherigen richterlichen Beschluss. Steinhöfel bezeichnet das als schwerwiegenden Grundrechtseingriff und hält die Berufung auf „Gefahr im Verzug“ für vorgeschoben.

Die praktische Folge war schnell sichtbar: Meta und Google verboten im Herbst 2025 politische Anzeigen in der EU fast vollständig. Für Steinhöfel ist das ein Beleg dafür, dass die Regulierung de facto zur Zensur führt.

Kontroversen und politische Einordnung

Steinhöfel ist eine polarisierende Figur. 2020 bis 2022 vertrat er den Bundesvorstand der AfD im Rechtsstreit um den Parteiausschluss von Andreas Kalbitz. Er legte das Mandat nieder, nachdem der Vorstand neu gewählt worden war. Diese Tätigkeit wird von Kritikern als Indiz für eine politische Nähe zur AfD gewertet; Steinhöfel selbst betont, er vertrete Recht, keine Partei.

Die ZEIT titelte 2024 „Joachim Steinhöfel: Raufbold der Justiz“ und stellte heraus, dass er auch das „Hässliche, Fiese und Gemeine“ im Netz gegen Löschungen verteidige. Seine Antwort darauf ist klar: Meinungsfreiheit schütze eben nicht nur den zivilisierten Diskurs. Solange sich niemand strafbar mache, sei jede Äußerung durch das Grundrecht gedeckt.

Diese Haltung macht ihn bei liberalen und konservativen Beobachtern zur Heldenfigur, bei progressiven Kritikern zum Reizthema. Dass er zudem regelmäßig auf Seiten wie Tichys Einblick, Achse des Guten und im Zusammenhang mit dem Onlineportal Nius publiziert, verstärkt den Eindruck einer politischen Positionierung im rechtskonservativen Spektrum.

Häufige Fragen

Wer ist Joachim Nikolaus Steinhöfel?

Joachim Nikolaus Steinhöfel ist ein deutscher Rechtsanwalt, Publizist und ehemaliger Medienmoderator. Er leitet eine Kanzlei in Hamburg und ist vor allem für Verfahren im Bereich Medienrecht, Presserecht, Wettbewerbsrecht und Meinungsfreiheit bekannt.

Was hat Steinhöfel gegen Facebook erreicht?

Im März 2018 erwirkte er beim Landgericht Berlin die bundesweit erste einstweilige Verfügung, die Facebook untersagte, einen Nutzerkommentar zu löschen und den Nutzer zu sperren. Damit setzte er ein wichtiges Signal gegen willkürliche Löschpraxis im Netz.

Welche Bücher hat Steinhöfel geschrieben?

Seine bekanntesten politischen Sachbücher sind Die digitale Bevormundung (2024) und Der Staat gegen Steinhöfel (2026). Beide erreichten Platz eins der SPIEGEL-Bestsellerlisten.

Welches Verfahren führte Steinhöfel vor dem Bundesverfassungsgericht?

Er vertrat den Journalisten Julian Reichelt im Verfahren 1 BvR 2290/23. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 11. April 2024, dass Reichelts Taliban-Tweet eine zulässige Meinungsäußerung sei und der Staat scharfe Kritik aushalten müsse.

Warum gilt Steinhöfel als umstritten?

Steinhöfel gerät in Kritik, weil er Mandanten aus dem rechtskonservativen Spektrum vertrat, als Anwalt für die AfD tätig war und sich wiederholt für „hässliche“ Meinungen im Netz einsetzt. Seine Gegner sehen in ihm einen rechtskonservativen Aktivisten; er selbst versteht sich als Verteidiger des Grundrechts auf Meinungsfreiheit.

Was kritisiert Steinhöfel an der EU-Werbeverordnung?

Er hält die Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung für einen Angriff auf die politische Meinungsbildung. Besonders das geplante deutsche Umsetzungsgesetz, das Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vorsieht, bezeichnet er als schwerwiegenden Grundrechtseingriff.

Fazit

Joachim Nikolaus Steinhöfel ist einer der profiliertesten deutschen Rechtsanwälte im Bereich Medien-, Presserecht und Wettbewerbsrecht. Seine Karriere reicht von BGH-Verfahren über die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes bis hin zu bundesweit beachteten Prozessen gegen Facebook, YouTube und die Bundesregierung. Als Autor zweier SPIEGEL-Bestseller hat er die Debatte über Meinungsfreiheit, Plattformmacht und staatliche Zensur maßgeblich geprägt. Wer ihn einordnen will, muss seine juristischen Erfolge, seine publizistische Popularität und seine politische Umstrittenheit zusammendenken.

J. Steinhöfel
© Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons) (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2017-07-05-Joachim_Steinhöfel-Maischberger-3252.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode

Reg. 2026-6318

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