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Das Elterngeld

Das neue Elterngeld, welches am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, hat das bis dahin gültige Erziehungsgeld abgelöst. Es gilt für alle Geburten ab diesem Stichtag.

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter,wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, das Kind selbst betreuen und erziehen, und wenn sie keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Eltern, die vor der Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, erhalten 67 % des durchschnittlich erzielten Einkommens vor der Geburt oder vor dem Beginn der Mutterschutzfrist. Eltern, die keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, wie zum Beispiel Arbeitslose, Studenten und Studenten erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Maximal wird Elterngeld in Höhe von 1.800 Euro monatlich gezahlt.

Ist bereits ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren vorhanden, erhöht sich das Elterngeld um 10 % des errechneten Elterngeldbetrages, mindestens um 75 Euro. Auch bei der Geburt von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld. Hier wird für das eine Kind ganz normal das Elterngeld berechnet, für das Zweite gibt es dann pauschal 300 Euro dazu.

Elterngeld wird für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Ein Elternteil kann dabei jedoch maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Zwei weitere Monate stehen dem anderen Elternteil zur Verfügung, wenn dieser seine Erwerbstätigkeit reduziert (so genannte Partnermonate). Es gibt eine Verlängerungsoption, bei welcher der Zeitraum verdoppelt wird, die monatliche Höhe jedoch halbiert wird.

Der Grund für die Einführung des Elterngelds war, dass das bis dahin geltende Gesetz keine Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf herstellen konnte. So war der Gesetzgeber gezwungen, diese familienfreundlichere Regelung zu einzuführen.


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