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Gängige Darlehensformen der Baufinanzierung

Die Baufinanzierung einer Immobilie bedarf einer exakten Bonitätsprüfung von Seiten des Darlehensnehmers ebenso, wie von Seiten des Darlehensgebers. Dabei sind das Eigenkapital, die monatlichen Einkünfte sowie sonstige Einnahmequellen (z.B. Miete, Pacht, Wertpapiererlöse, etc.) zu ermitteln. Dem entgegen stehen die Ausgaben für das Darlehen in Form von Zinsen, monatlichen Tilgungsraten sowie Bearbeitungsgebühren. Innerhalb dieser Kalkulation sollten gewisse Sicherheitspuffer eingebaut werden, um bei unvorhergesehenen Ausgaben und Situationen noch genügen Spielraum für Reaktionen zu besitzen. Auf diese Weise wird der Traum von der eigenen Immobilie schnell zur Realität!

Die häufigst vergebenen und somit gängigsten Darlehensformen sind das Annuitäten-, das Bauspar-, das Lebensversicherungs- sowie das Konstantendarlehen. Vor Gewährung eines Darlehens erfolgt in der Regel noch die Einholung einer Liqiditätsauskunft (z.B. Schufa), die Beantragung von Fördermitteln (z.B. Kfw-Bankengruppe - Sonderdarlehen, etc.) und eine Aufstellung über die finanziellen Möglichkeiten (Finanzierungsrahmen).

Annuitätendarlehen

Beim Annuitätendarlehen wird monatlich eine gleichbleibende Rate erhoben. Sie beinhaltet am Anfang die Zinsrate zuzüglich einer Tilgungsrate von in der Regel 1%. Die Festschreibung erfolgt über einen längeren Zeitraum, wobei hier 5 Jahresschritte eine übliche Form darstellen. Im Laufe der Zahlungsleistungen erhöhen sich die Tilgungsbeträge und die Zinsleistung wird im Gegenzug geringer.

Bauspardarlehen

Das Bauspardarlehen wurde im Vorfeld bereits mit einem gewissen Sparsatz, in der Regel 40%, angespart. Die Restsumme wird nun unter äußerst günstigen Zinsbedingungen ausbezahlt und realtiv schnell zurück gefordert - meist innerhalb 10 Jahren, bei größeren Summen auch längere Fristen.

Lebensversicherungsdarlehen

Die Finanzierung mittels Lebens- oder Rentenversicherung ist stets unter dem Aspekt der Nutzung zu sehen. Bei Immobilien mit Fremdnutzung (Vermietung, Verpachtung) kann der Zinsbetrag steuerlich geltend gemacht werden, bei Eigennutzung entfällt dieser steuerliche Vorteil. Während der Laufzeit wird auch nur eine monatliche Rate für die Zinsleistung erhoben, es erfolgt keine Tilgung. Mit Ablauf der Versicherung wird dann auch die Darlehenssumme fällig, die Überschußanteile verbleiben beim Darlehensnehmer.

Konstantdarlehen

Hier spielen zwei Faktoren eine große Rolle - zum Einen ein monatlich großzügiges Budget und zum anderen sehr geringe Zinskosten. Die Baufinanzierungssumme wird zweigeteilt, wobei der geringere Teil in einen Bausparvertrag als Ansparsumme fließt. Die höhere Finanzierungssumme wird nur mit der Zinsleistung abbezahlt. Statt der Tilgungsrate fließen weitere Sparteile in den Bausparvertrag. Ist innerhalb des Bausparvertrages dann die Sparsumme erbracht, kommt dieser mit einer weitaus niedrigeren Zinsrate zur Auszahlung und löst das Hauptdarlehen sofort ab. Dies hat den Vorteil, daß eine schnelle Finanzierung möglich ist, die später durch eine günstige Variante eingetauscht werden kann.


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Claudia Falk
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